Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie tritt am Mittwoch, den 1. Juli 2020, in Kraft.

Im Bereich Sport sieht die neue Corona-Verordnung weitere Lockerungen für den Breitensport vor. So dürfen beispielsweise Umkleiden und Duschen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Unter dem Punkt "Gastronomische Angebote und Betrieb weiterer Einrichtungen" wird zudem aufgeführt, dass gastronomische Angebote einschließlich der Ausgabe von Getränken und Speisen zum sofortigen Verzehr erlaubt sind und der Betrieb von angegliederten Einrichtungen und Dienstleistungen, insbesondere Kosmetik, Massagen und Saunabereiche gestattet ist.

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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.