Im Bereich Sport sieht die neue Corona-Verordnung weitere Lockerungen für den Breitensport vor. So dürfen beispielsweise Umkleiden und Duschen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Unter dem Punkt "Gastronomische Angebote und Betrieb weiterer Einrichtungen" wird zudem aufgeführt, dass gastronomische Angebote einschließlich der Ausgabe von Getränken und Speisen zum sofortigen Verzehr erlaubt sind und der Betrieb von angegliederten Einrichtungen und Dienstleistungen, insbesondere Kosmetik, Massagen und Saunabereiche gestattet ist.
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