+++ Update vom 23.03.21 - 18:00 Uhr +++
Die hessischen Fitness- und Gesundheitsanlagen bleiben geöffnet! Hier gehts zur News!
Weiter andauernder und sogar zeitweise verschärfter Lockdown statt Lockerungen. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen der Bundesregierung vom 22. März. Kanzlerin und Ministerpräsidenten beschlossen, die angekündigte Notbremse konsequenter umsetzen zu wollen. Im Klartext bedeutet es, dass Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz weitgehende Schritte zur Eindämmung des Infektionsgeschehens umsetzen sollen. Die vorgestellten Ergebnisse sind Empfehlungen des Bundes. Umgesetzt werden die Maßnahmen dann von den einzelnen Bundesländern. Daher können die Maßnahmen der Bundesländer von dem offiziellen Beschluss abweichen.
Fitnessstudios bleiben geschlossen oder müssen schließen
Zwar wurden Fitnessstudios nicht explizit genannt - trotzdem müssen diese geschlossen bleiben. Landkreise, in denen die Fitnessstudios geöffnet sind, jedoch die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschreiten, müssen diese wieder schließen.
Über Ostern wird der Lockdown sogar weiter verschärft. Sowohl der 01. als auch der 03. April werden zusätzlich als "Ruhetage" definiert. Konkret bedeutet das, ein Versammlungsverbot im öffentlichen Raum sowie eine Begrenzung der privaten Zusammenkünfte auf Angehörige des eigenen Hausstandes mit einem weiteren Haushalt. Die Personanzahl wird dabei auf fünf Personen begrenzt, Kinder bis 14 Jahre werden jedoch nicht mitgezählt.
Die Bundesregierung kündigte Lockerungen nach Ostern an, wenn die Kriterien der MPK-Konferenz vom 03. März erfüllt werden. Wie diese aussehen, finden Sie hier.
Weitere Hilfen in Sicht
Details für weitere Hilfen wurden zwar nicht genannt, sollen jedoch kommen. Es wurde ein "ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben" genannt.
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