Kunde contra Club

Eine Zeitung bezieht Stellung gegen Fitnessclubbetreiber

Die badische Zeitung hat den Fall eines Fitnessclubmitgliedes aufs Korn genommen und holt dabei zum Rundumschlag gegen Fitnessclubs aus.

In der Online-Ausgabe heißt es: "Der Rücken ist kaputt, drei Ärzte bezeugen das – dennoch will ein Freiburger Fitness-Studio einen Kunden nicht aus seinen Fängen lassen. Es pocht auf den Vertrag. Nicht der einzige Fall, in denen Kunden verprellt wurden.

1541,80 Euro fordert ein Freiburger Fitness-Studio von Michael Trensch. Er soll alle fehlenden Beiträge aus seinem Zweijahresvertrag auf einmal zahlen. Doch der 54-Jährige kann nicht mehr trainieren, weil sich die Gesundheit seines Rückens stark verschlechtert hat. Trensch will von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und hat drei ärztliche Atteste an das Sport-Center geschickt. Darin steht, dass er zu 50 Prozent behindert ist, bereits vier Rückenoperationen hinter sich hat und ´auch in Zukunft auf keinen Fall am Übungsprogramm im Fitness-Studio teilnehmen` kann."

Und weiter: "Doch der Geschäftsführer des Fitness-Centers ist unnachgiebig. ´Wir kennen das, das sind jede Menge Gefälligkeitsatteste.` Erst würden die Kunden einen Vertrag abschließen, doch bald schon seien sie zu träge zum Trainieren und versuchten, den Verpflichtungen zu entkommen. Der Studioleiter bietet an, den Vertrag auszusetzen, bis die Gesundheit wieder hergestellt ist – und diese lasse sich dann mit Training wieder stabilisieren.

Der ehemalige Busfahrer Trensch wandte sich an die Verbraucherzentrale in Stuttgart, die zunächst feststellte, dass Atteste von Hausärzten genügten. Das Fitness-Studio dürfe keine amtsärztlichen Gutachten fordern. Ob aber Trensch seinen Vertrag wegen der Erkrankung kündigen darf, ist unklar, meint die Stuttgarter Anwaltskanzlei, die von der Verbraucherzentrale eingeschaltet wurde. Es gebe noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu."

Ganz zum Schluss heißt es quasi als Zusammenfassung: "Die ganze Branche ruft mit ihrem Geschäftsverhalten immer wieder die Verbraucherzentrale auf den Plan. Diese rät, Verträge genau durchzulesen und die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen."


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Sind Rückenprobleme ein außerordentlicher Kündigungsgrund? Foto: Horn-Verlag

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.