Gutscheinregelung für Fitnessstudios geplant

Die Bunderegierung plant eine gesetzlich vorgeschriebene Gutscheinregelung für Sportangebote, die derzeit nicht wahrgenommen werden können. Darunter fallen auch Fitnessstudios.

Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der eine Gutscheinlösung für Fitnessstudios vorsieht. Verbraucher sollen mit Gutscheinen für die Nichtnutzung der Fitnessstudios entschädigt werden. Die Gutscheine gelten bis Ende 2021. Kunden, die ihre Gutscheine bis dahin nicht eingelöst haben, soll der Wert erstattet werden.

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Quellen:
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Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.