Neue Verbraucherschutz-Gesetze 2022 – wie stehen Studiobetreiber dazu?

Auf Fitnessstudiobetreiber kommen 2022 einige Änderungen zu, wie z. B. eine Anpassung bei den Kündigungsfristen, die Erhöhung des Mindestlohns und neue Vorgaben bei der Kündigung von Online-Mitgliedschaften. Wir haben bei einigen Fitnessstudiobetreibern nachgefragt, wie sie die neuen Gesetzesanpassungen bewerten und welche Auswirkungen sie dadurch für ihr Business erwarten.

Für Verträge, die ab dem 01. März 2022 mit dem Fitnessstudio geschlossen werden, gelten kürzere Kündigungsfristen. Diese darf sowohl bei der Erstlaufzeit als auch für die unbefristete Verlängerung des Vertrags nicht länger als ein Monat sein. 

Der Gesetzgeber hat zudem beschlossen, dass die Kündigung eines Online-Vertrags vereinfacht werden soll. Ab dem 01. Juli müssen Anbieter von Online-Verträgen einen Kündigungsbutton auf ihrer Website integrieren. 

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn liegt seit dem 01. Januar bei 9,82 €. Zum 01. Juli 2022 ist eine Erhöhung auf 10,45 € geplant. Es ist zu erwarten, dass die Regierung die angestrebten 12 € Mindestlohn noch 2022 auf den Weg bringt. 

Was sagen Fitnessstudiobetreiber zu diesen neuen Regelungen und welche Auswirkungen erwarten sie für ihr Business? Wir haben uns umgehört.

Andy Redner, Inhaber Schaalsee Fitness

„Die neuen rechtlichen Regelungen kommen mitten in der Pandemie und damit zum wirtschaftlich schlechtesten Zeitpunkt! Individuelle Gespräche und Lösungen müssen nun her, damit wir die neuen Regelungen ohne wirtschaftlichen Nachteil bei uns umsetzen können. Es wird halt nicht langweilig um unsere Branche aber wie bei allen auf den ersten Blick daliegenden Problemen liegen ja auch große Chancen in den Regelungen."

Andy Redner, Inhaber Schaalsee Fitness

Nada Conzelmann, Inhaberin Fitness World Albstadt

„Die geplante Einführung der neuen Kündigungsfristen wird  unsere Branche im ersten Moment sicherlich zusätzlich schwächen. Doch nie zuvor war es so wichtig flexibel zu sein und umzudenken, neue Ideen und Gedanken zuzulassen um daraus für sich und seinen Betrieb wieder neue Wege, Möglichkeiten und Chancen zu enddecken. Oftmals ist es immer eher unsere Angst, die es nicht zulässt, unsere bekannten Ufer zu verlassen. Wir haben z. B. mit den monatlich kündbaren Mitgliedschaften schon vor Corona begonnen und somit unsere ersten Erfahrungen gesammelt. Wenn der Kunde zufrieden ist, dann spielt die Kündigungsfrist erstmal keine primäre Rolle und Kurzzeitbesucher kann man eh nicht halten."

Nada Conzelmann,, Inhaberin Fitness World Albstadt

Alexander Sosa, Geschäftsführer der Fitnesskette Sports Club

„Jegliche rechtlichen Änderungen werden von uns sorgfältig geprüft und entsprechend umgesetzt. Sie verändern in der Regel jedoch nicht unser Geschäftsmodell, so dass die Auswirkungen als gering einzustufen sind. Was die Entlohnung anbelangt, so werden wir uns auch im Aushilfsbereich nicht unterhalb des neuen Mindestlohnniveaus bewegen. Weniger als die genannten rechtlichen Änderungen bereiten uns hingegen die politischen Entscheidungen Sorge, die zunehmend von Aktionismus und fehlender Langzeitperspektive bestimmt werden. Ich würde mir wünschen, dass die Interessen des Mittelstandes stärker gewahrt werden, der ja bekanntlich das Rückgrat unserer Gesellschaft dar."

Alexander Sosa, Geschäftsführer der Fitnesskette Sports Club

 

Bildquelle: sebra - www.adobe-stock.com

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.