G-BA: Mit Sporttherapie Versorgungslücke bei Depression schließen

Gemäß der STEP.De-Studie stellen Sportinterventionen bei leichter bis mittelgradiger Depression eine gute Alternative zur psychotherapeutischen Behandlung dar. So könnte die Sporttherapie nicht nur die Versorgungslücke schließen, sondern auch den Menschen helfen, die Vorbehalte gegenüber einer Psychotherapie haben.

Patienten mit einer leichten oder mittelschweren Depression sollte künftig eine weitere Behand­lungsoption zur Verfügung stehen. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) spricht sich dafür aus, dass alternativ zu einer alleinigen Psychotherapie auch eine Sporttherapie mit psy­chotherapeutischer Begleitung möglich sein soll.

„Die Ergebnisse der STEP.De-Projektstudie sind so überzeugend, dass wir uns als Innovationsausschuss ganz klar für einen Transfer in die Regelversorgung aussprechen.“

Josef Hecken, Vorsitzender des Innovations­ausschusses und Vorsitzender des G-BA


Grundlage des heute getroffenen Beschlusses im Innovationsausschuss sind die Ergebnisse des vom Aus­schuss geförderten Projekts STEP.De. Ziel des Projekts war es zu prüfen, ob die neue Versorgungsform – eine psychotherapeutisch begleitete Sporttherapie – der klassischen Psychotherapie in der derzeitigen Regelver­sorgung nicht unterlegen ist.

Vorläufige Studienergebnisse

Die STEP-Sporttherapie reduziert depressive Symptome vergleichbar zur herkömmlichen leitliniengerechten Psychotherapie.

  • Signifikante Reduktion der Depressionssymptomatik
  • Signifikante Erhöhung der wahrgenommenen Arbeitsfähigkeit
  • Genauso wirksam wie Psychotherapie
  • 50 % kostengünstigere Alternative zur Psychotherapie
  • Ganzheitliches Behandlungskonzept
  • Zusätzlich Prävention und Behandlung körperlicher Beschwerden​

Das Ergebnis: In der Projektstudie konnte nach Angaben des G-BA gezeigt werden, dass bei einer leichten oder mittelschweren Depressiondie Psychotherapie durch eine Sporttherapie wirkungsvoll ergänzt und teilweise sogar ersetzt werden kann.

Der G-BA hat nun zwölf Monate Zeit, die Details des neuen Behandlungsansatzes als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu definieren. Welche konkreten Richtlinien anzupassen seien, werde vom G-BA nun geprüft.

Link zur Studie: www.pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32295779/

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Der Autor

  • Jan Althoff

    Jan Althoff ist Physiotherapeut, hat einen M.Sc. in Neurorehabilitationsforschung und ist Auditor für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Er sammelte Erfahrung in internationalen Projekten im Bereich Rehabilitation, Entwicklung und Aufbau von Rehaeinrichtungen, Aus- und Weiterbildung von Therapeuten. Im April 2023 übernahm er die Redaktion des Magazins BODYMEDIA Physio.