In Hessen dürfen die Fitnessstudios am 8. März wieder eröffnen. Voraussetzung für die Wiedereröffnung der Fitnessstudios ist, dass strengste Hygieneregeln eingehalten werden. Ministerpräsident Volker Bouffier gab auf einer Pressekonferenz bekannt, dass für die Wiedereröffnung der Fitnessstudios das "Click and Meet Prinzip" vorgesehen sei. Das heißt, dass alle Mitglieder, die trainieren möchten, einen persönlichen Termin benötigen, den sie vorab vereinbaren müssen.
Weitere Voraussetzung für die Wiederöffnung ist, dass die Fitnessstudios eine Fläche von 40 m2 pro Trainierenden zur Verfügung stellen können. In der Pressekonferenz verwies Volker Bouffier zudem darauf, dass in den Fitnessstudios selbstverständlich auch alle weiteren, geltenden Hygieneregeln einzuhalten sind.
Weitere Details zur Wiedereröffnung der Fitnessstudios in Hessen folgen.
Textquelle: Hessischer Rundfunk