Ein Laufzeit-Vertrag mit dem Fitness-Studio ist bindend. Eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mitgliedschaft ist laut Verbraucherschützern nur in Ausnahmefällen möglich - zum Beispiel aufgrund einer ernsthaften und dauerhaften Erkrankung. Das Studio darf als Nachweis ein ärztliches Attest verlangen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Auch eine Schwangerschaft, sofern sie nach Vertragsschluss eintritt, kann ein Grund für eine vorzeitige Kündigung sein. Es gebe allerdings auch Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass der Vertrag in dieser Zeit beitragsfrei ruhen könne. Die übrigen Monate Beitragszahlung und Trainingsmöglichkeit würden dann hinten angehängt.