Fitness-Studio nur in Ausnahmen vorzeitig kündbar

Ein Laufzeit-Vertrag mit dem Fitness-Studio ist bindend. Eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mitgliedschaft ist laut Verbraucherschützern nur in Ausnahmefällen möglich - zum Beispiel aufgrund einer ernsthaften und dauerhaften Erkrankung. Das Studio darf als Nachweis ein ärztliches Attest verlangen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Auch eine Schwangerschaft, sofern sie nach Vertragsschluss eintritt, kann ein Grund für eine vorzeitige Kündigung sein. Es gebe allerdings auch Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass der Vertrag in dieser Zeit beitragsfrei ruhen könne. Die übrigen Monate Beitragszahlung und Trainingsmöglichkeit würden dann hinten angehängt.


 

Foto: Horn-Verlag

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.