Erste Bundesländer mit 2G-Regelung bei Studiobesuch
Die Rechtsanwälte Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen haben in dem Sonderwebinar erneut hunderten Teilnehmern, darunter Fitnessstudio-, Tanzstudio- und Kampfsportstudiobetreibern, einen umfassenden Einblick in die aktuelle rechtliche Lage gegeben. In den Bundesländern Bayern, Sachsen und Berlin herrscht mittlerweile eine 2G-Zutrittsregelung in den Fitnessstudios. Das bedeutet, dass die Mitglieder nur Zutritt erhalten, wenn sie genesen oder geimpft sind. Die Experten sind sich aber sicher, dass die 2G-Regelung die nächsten Wochen in allen Bundesländern durchgesetzt wird.
Zugangsvoraussetzungen und Testkosten
Rechtsanwalt Dr. Franke stellt unter anderem die aktuellen ordnungsrechtlichen Herausforderungen in Bezug auf die Zugangsvoraussetzungen mit der Regelung 3G+ vor. Ungeimpfte oder nicht genesene Personen, darunter auch Beschäftigte im Unternehmen, müssen nach dieser Regelung einen negativen PCR-Test vorweisen. Als Beschäftigte gelten, laut Gesetz, alle Arbeitnehmer sowie Auszubildende. Wer die Kosten für die PCR-Testungen im Falle der Beschäftigten übernimmt, ist laut Experte allerdings noch nicht geklärt.
Kein außerordentliches Kündigungsrecht für Studiomitglieder
Bezüglich des Kündigungsrechts bei der Zutrittsregelung erklärte Rechtsanwalt Dr. Geisler, dass ungeimpfte Kunden kein außerordentliches Kündigungsrecht besitzen. Er rät jedoch, als Fitnessstudiobetreiber proaktiv auf die Mitglieder zuzugehen und nach Möglichkeit Ruhezeiten zu vereinbaren, um auch eine ordentliche Kündigung des Mitglieds zu vermeiden. Für eine erfolgreiche Formulierung und Kommunikation zwischen Mitglied und Fitnessstudiobetreiber stellen die Experten unter anderem Mustervorlagen als Download zur Verfügung.
Vollständiges Webinar zum Nachschauen
Die ganze Aufzeichnung des Webinars kann auf dem YouTube Kanal der Experten Allianz für Gesundheit e.V. ansehen werden. Um direkt zum Video zu gelangen, können Sie einfach auf das obere Bilder oder auf diesen Link klicken: Jetzt Sonderwebinar ansehen
Bildquelle: Experten Allianz für Gesundheit e.V.