Schon auf dem Therapiegipfel 2022 fand Lauterbach in diesem Zusammenhang klare Worte und sprach sich deutlich für eine Teilakademisierung in den Berufen der Physiotherapie aus. Teilakademisierung bedeute im Verständnis des Ministeriums in Übereinstimmung mit den Bundesländern, dass die Ausbildung zum Physiotherapeuten vollständig akademisiert würde, die Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister jedoch fachschulisch bliebe.
„Wir brauchen eine starke akademische Ausbildung.“
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach
Umsetzung der Akademisierung
Eine Voll-Akademisierung, die von mehreren Therapieverbänden für alle – also Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie – gefordert wurde und wird, soll es laut Lauterbach nun zumindest zunächst nur im Bereich der Logopädie geben.
Für eine entsprechende Reform der Physiotherapieausbildung soll, so Lauterbach, noch in diesem Jahr ein erster Entwurf vorgelegt werden. Wie Markus Algermissen, Leiter der Unterabteilung Medizin- und Berufsrecht am Bundesgesundheitsministerium (BMG), näher ausführte, werde man für die Physiotherapie mit einem Teil-Akademisierungskonzept „antreten“.
Der SHV-Vorstandsvorsitzende Andreas Pfeiffer betonte, Ziel müsse aus Sicht der Heilmittelerbringer eine komplett hochschulische Ausbildung sein. Im internationalen Vergleich falle man sonst weiter zurück und auch in Europa drohe eine Manifestierung des „Systembruchs“ – mit negativen Auswirkungen auf die Attraktivität des Arbeitsmarktes und die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen.
Ärztekammer sieht Direktzugang unproblematisch
Algermissen verwies bezüglich des weiteren Kompetenzaufbaus, wofür die (Teil-)Akademisierung eine zentrale Rolle spiele, auf Pläne für einen Direktzugang in die Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Mit dem für 2024 geplanten Versorgungsgesetz II sollen demnach entsprechende Modellprojekte initiiert werden. Auf „längerer Strecke“ solle es dann eine „größere Lösung“ geben.
Einen solchen Direktzugang sehe sie „unproblematisch“, sagte Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer(BÄK). Allerdings müssten klare Regeln zur Qualitätssicherung, zu Kompetenz- und Haftungsfragen sowie zur Budgetverantwortung gesetzt werden.
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