Die Norm, die im März 2019 veröffentlicht wurde, stellt fest, dass EMS-Trainingsgeräte zu verwenden sind, welche den drei diesbezüglich relevanten Normen DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1), DIN EN 60601-2-10 (VDE 0750-2-10) und DIN EN 61000-1-2 (VDE 0839-1-2) genügen. Der DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät begründet die Überarbeitung von Teil 5 der DIN 33961 folgendermaßen:
"Normen müssen regelmäßig überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst werden. Dieser ändert sich, insbesondere in einer noch so jungen Methode wie das Ganzkörper-EMS-Training, laufend. Dies nicht zuletzt deshalb, weil Sicherheit eines der wesentlichsten Ziele von Normung ist. Deshalb sollen unter anderem auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich Kontraindikationen in die DIN 33961 Teil 5 eingepflegt werden. In diesem Zusammenhang sind auch gegebenenfalls noch vorzunehmende Hinweise auf die neue Strahlenschutzverordnung zu verstehen, in die das Thema Ganzkörper-EMS-Training ebenfalls aufgenommen wurde. Ziel ist es, Ganzkörper-EMS-Training noch sicherer zu machen und gleichzeitig Geräteherstellern und Betreibern von EMS-Trainingsangeboten einen möglichst großen Handlungsspielraum bezüglich der Umsetzung der Anforderungen zu gewährleisten sowie ausreichend Freiraum für Innovationen zu geben."
Bis zur Veröffentlichung der überarbeiteten Norm bleibt die derzeitige Fassung mit dem Ausgabedatum März 2019 bestehen.
weitere Infos: https://bit.ly/38j4REm