4.000 Euro Strafe für Clubbetreiber

In einem Fitnessclub in Coburg hat sich ein Mann beim Training verletzt. Die Richter des Landgerichts Coburg sprachen ihm 4.000 Euro Schmerzensgeld zu. Während der Mann an dem Gerät trainierte, riss plötzlich das Stahlseil, an dem die Gewichte hingen. Die Metallstange prallte gegen seinen Kopf; er erlitt eine Platzwunde und eine Schädelprellung. Zudem leidet der Mann seit dem Unfall an Schwindelanfällen, eingeschränkter Hörfähigkeit und Tinnitus. Die Richter waren der Ansicht, dass der Betreiber das Sportgerät unzureichend kontrolliert habe. Vor dem Unfall sei mit bloßem Auge zu erkennen gewesen, dass das Stahlseil stellenweise verrostet und einzelne Drähte des Seils bereits gerissen waren. Darum müsse der Betreiber des Fitnessclubs auch für etwaige Folgeschäden aufkommen (LG Coburg, Az.:23 O 249/06).

Der Autor

  • Constantin Wilser

    Constantin Wilser ist seit 2006 in der Fitnessbranche als Redakteur tätig. Davor absolvierte er sein Bachelor-Studium der Sportwissenschaften am KIT in Karlsruhe. Seit 2019 ist er Bestandteil des BODYMEDIA-Redaktionsteams. Seit Anfang 2023 ist er Chefredakteur. In seiner Freizeit trainiert der Fußball-Fan gerne im Studio, geht laufen oder fiebert im Fußball-Stadion mit.